Windows Server 2019 10 Device CAL

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Produktinformationen "Windows Server 2019 10 Device CAL"

Produktinformationen "Windows Server 2019 - 10 Device CALs"

Microsoft Windows Server 2019 Device CAL für ein bedarfsgerechtes Serversystem

Bei der Microsoft Windows Server 2019 Device CAL handelt es sich um eine gerätegebundene Möglichkeit für Unternehmen ihren Mitarbeitern den Zugriff auf Windows Server 2019 zu ermöglichen. Über den Kauf zusätzlicher Device CALs ist es zudem möglich, das Serversystem auch um zusätzliche Geräte zu erweitern. Damit können Unternehmen ohne große Probleme ein bedarfsgerechtes, flexibles und leistungsstarkes Serversystem aufbauen und ihre Ressourcen dabei schonend und kosteneffizient einsetzen.


Was macht die Microsoft Windows Server 2019 Device CAL aus?
Unternehmen, die eine CAL für Geräte erwerben, erhalten damit das Recht, Microsoft Windows Server 2019 auf einem spezifischen Gerät zu installieren. Ob Desktop-Rechner, Notebook, Scanner oder Leitstand ist dabei unerheblich. Im Gegenzug bedeutet dies jedoch auch, dass die Device CALs einem spezifischen Gerät zugeteilt sind und nachträglich nicht auf ein anderes Gerät übertragen werden können. Es handelt sich also nicht um eine sogenannte Floating License. 

Der Vorteil hier liegt wiederum darin, dass das entsprechend ausgestatete Gerät von jedem beliebigen Benutzer verwendet werden kann, ohne dass für diese wiederum eine User CAL erworben werden muss. Mit einer Microsoft Windows Server 2019 Device CAL ist es Mitarbeitern zudem möglich, auf vorhandene Windows Server 2016 Systeme zuzugreifen. Der umgekehrte Zugriff auf Server 2019 via 2016er-CALs ist hingegen nicht möglich.


Flexible und bedarfsgerechte Systemgestaltung
Einer der großen Vorteile des Client Access License-Modells ist der bedarfsgerechte Einsatz. Diese Eigenschaft verdankt das Konstrukt der freien Kombinierbarkeit von Geräte CALs und Benutzer CALs. Diese sind sowohl einzeln als auch in Paketen erhältlich und machen den kosteneffizienten Aufbau eines maßgeschneiderten Serversystems möglich. Somit ist es beispielsweise kein Problem, stationäre Büros mit Device CALs auszustatten und Mitarbeitern, die oft mobil oder aus dem Home-Office heraus arbeiten, mit User CALs zu versorgen, um diesen den ortsunabhängigen Zugriff auf alle benötigten Daten zu ermöglichen.


Die wichtigsten Neuerungen von Windows Server 2019
Der Erwerb einer Microsoft Windows Server 2019 Device CAL ist die bequeme Art und Weise ein Serversystem von Grund auf zu planen oder beliebig zu erweitern. Damit erhalten Mitarbeiter fortan vollständigen Zugriff auf die leistungsstarken Funktionen und Sicherheits-Features des aktuellen Serverbetriebssystems aus dem Hause Microsoft.

  • Windows-Subsystem for Linux: Microsoft setzt in der aktuellen Server-Version auf eine deutlich bessere Integration von Linux. Dies geschieht sowohl über verbesserte Sicherheitskonzepte wie "Shielded-VMs" als auch durch die Möglichkeit Linux-Server mit Linux-Befehlen von Windows-Servern aus zu verwalten. Hinzu kommt die Integration von Linux-Distributionen in die Windows-Installation.
  • Verzahnung mit Microsoft Azure: Durch die effizientere Zusammenarbeit mit Microsoft Azure ermöglicht Windows Server 2019 neben einer vereinfachten Datensynchronisation nun auch die einfache Datensicherung via Azure Backup.
  • Besserer Rundumschutz: Um den Schutz essentieller Daten zu optimieren, hat Microsoft an der Verschlüsselung von Daten und Dateiservern gearbeitet. Ergänzt wird diese Maßnahme durch die direkte Zusammenarbeit des Serverbetriebssystems mit Windows Defender Advanced Threat Protection (ATP). Somit erkennt das System fortan auch Bedrohungen wie Root-Kits und Zero-Day-Attacken, die von vielen herkömmlichen Antiviren-Programmen nicht entdeckt werden.
  • Express-Updates: Lange Downloads, ausufernde Installationszeiten und ständige Neustarts gehören mit dem Umstieg auf Windows Server 2019 der Vergangenheit an. Wie schon beim Desktop-Betriebssystem Windows 10 setzt Microsoft hier nämlich auf die bekannten Express-Updates.
Plattform Windows
Prozessor Prozessor mit mindestens 1,4 GHz, (Single-Core), mindestens 1,3 GHz (Multi-Core) - 3,1 GHz oder mehr empfohlen (Single- und Multi-Core), maximale Unterstützung von 2 CPU-Sockeln
Arbeitsspeicher mindestens 2 GB RAM (bzw. 4 GB, wenn Windows Server Essentials als VM bereitgestellt wird), 16 GB RAM empfohlen, maximale Unterstützung von 64 GB
Grafikkarte k.A.
Soundkarte k.A.
Festplatte Mindestens 160 GB Festplattenspeicher mit einer Systempartition mit einer Kapazität von mindestens 60 GB
Bildschirm k.A.
Optisches Laufwerk k.A.
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Rechtliches

EIN SOFTWAREHERSTELLER KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER GEBRAUCHTEN LIZENZEN, DIE DIE NUTZUNG SEINER AUS DEM INTERNET HERUNTERGELADENEN PROGRAMME ERMÖGLICHEN, NICHT WIDERSETZEN.

Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH):

... Der Handel mit gebrauchter Computersoftware wurde vom obersten rechtssprechenden Organ der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), als rechtsmäßig erklärt. Somit herrscht nun endgültige Klarheit über den Gebrauchthandel mit Software, unbedeutend ob es sich um online übertragene oder auf physischen Datenträgern ausgelieferte Software handelt. ...

Am 17.07.2013 wurde diese Grundsatzentscheidung des EuGH durch den BGH vollumfänglich bestätigt. Das Aufsplitten von Volumenlizenzen unterliegt ebenfalls den Beschlüssen des EuGH.

Dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt, wurde durch die 13 Richter der obersten Kammer bestätigt. Darüber hinaus wurde verfügt, dass Zweiterwerber von online übertragenen Lizenzen die Software direkt beim Hersteller erneut herunterladen dürfen

Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der "vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung", so der EuGH. Damit wurde nicht nur der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 vollständig bestätigt, sondern sogar noch erweitert.

Dieses Urteil des EuGH folgte auf eine Anfrage des BGH, da die Softwarehersteller die gesetzlich nicht eindeutigen Regelungen ausgenutzt haben, um den Handel einzuschränken und die Kunden einzuschüchtern - ungeachtet des Grundsatzes, der den Weiterverkauf von bereits einmal verwendeter Software schon vorher für legal deklarierte.

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