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- Artikel-Nr.: SW10300
Produktinformationen "Microsoft Remote Desktop Services 2022 50 User CAL"
Remote Desktop Services 2022 User CAL kaufen und einen Benutzer berechtigen
Zu den Windows Server 2022 Features zählen die Remotedesktopdienste (RDS), die einen Fernzugriff auf grafische Desktops und Windows-Anwendungen ermöglichen. Um von der zentralen Bereitstellung von Anwendungen profitieren zu können, sind sogenannte Client Access Licenses (CALs) erforderlich. Wenn Sie eine Microsoft Remote Desktop Services 2022 User CAL kaufen, können Sie einen bestimmten Benutzer zu einer Remotedesktop-Sitzungshost-Verbindung berechtigen. Welches Client-Gerät für die Verbindungsherstellung genutzt wird, steht dem lizenzierten Nutzer frei. Ob für Supportfälle, den Zugriff auf einen entfernten, physischen PC oder die Nutzung einer Virtual Desktop Infrastructure (VDI), die Remotedesktopdienste können bei zahlreichen Anwendungsfällen zum Einsatz kommen. Wenn Sie eine Microsoft Remote Desktop Services 2022 User CAL online kaufen, sind Sie für die unterschiedlichsten Unternehmensaufgaben bestens gerüstet.
EIN SOFTWAREHERSTELLER KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER GEBRAUCHTEN LIZENZEN, DIE DIE NUTZUNG SEINER AUS DEM INTERNET HERUNTERGELADENEN PROGRAMME ERMÖGLICHEN, NICHT WIDERSETZEN.
Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH):
... Der Handel mit gebrauchter Computersoftware wurde vom obersten rechtssprechenden Organ der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), als rechtsmäßig erklärt. Somit herrscht nun endgültige Klarheit über den Gebrauchthandel mit Software, unbedeutend ob es sich um online übertragene oder auf physischen Datenträgern ausgelieferte Software handelt. ...
Am 17.07.2013 wurde diese Grundsatzentscheidung des EuGH durch den BGH vollumfänglich bestätigt. Das Aufsplitten von Volumenlizenzen unterliegt ebenfalls den Beschlüssen des EuGH.
Dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt, wurde durch die 13 Richter der obersten Kammer bestätigt. Darüber hinaus wurde verfügt, dass Zweiterwerber von online übertragenen Lizenzen die Software direkt beim Hersteller erneut herunterladen dürfen
Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der "vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung", so der EuGH. Damit wurde nicht nur der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 vollständig bestätigt, sondern sogar noch erweitert.
Dieses Urteil des EuGH folgte auf eine Anfrage des BGH, da die Softwarehersteller die gesetzlich nicht eindeutigen Regelungen ausgenutzt haben, um den Handel einzuschränken und die Kunden einzuschüchtern - ungeachtet des Grundsatzes, der den Weiterverkauf von bereits einmal verwendeter Software schon vorher für legal deklarierte.