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- Artikel-Nr.: SW10229
Innovation Award
Wir erhielten von AV-Test einen Innovation Award für unsere Fähigkeit, mit der Technologie "Sicherer Zahlungsverkehr" Online-Finanztransaktionen zu sichern.
Führende Sicherheitslösung
Der Test, der im Oktober und November 2017 vom unabhängigen Forschungslabor AV-Test durchgeführt wurde, ergab, dass Kaspersky Internet Security 2018 die beste Sicherheitslösung für Heimanwender ist, da sie deren PCs effektiv schützt, ohne sich negativ auf die Performance auszuwirken.
Produkt des Jahres 2017
Kaspersky Internet Security erhielt von AV-Comparatives die Auszeichnung "Produkt des Jahres", nachdem die Lösung im Jahr 2015 Spitzenergebnisse in deren Tests erzielte. Die Tests prüften unter anderem in den Bereichen Echtzeit-Schutz, Schadsoftware-Entfernung, Blockierung betrügerischer Webseiten, Leistung und mehr.
Premium-Schutz für Windows, Mac und Android
Schützt Sie vor Viren, Attacken, Betrug, Schnüfflern und mehr
Schützt PC und Mac sowie Android-Smartphones und -Tablets
Schützt Ihre Privatsphäre: blockiert Phishing und Tracking
Mehr Sicherheit beim Online-Banking und -Shopping
Vereinfacht den Schutz Ihrer Kinder auf PC und Mac
Schont die Leistung Ihrer Geräte
Vereinfacht Ihre Sicherheit durch benutzerfreundliche Online-Kontrolle
>>> SYSTEM-ANFORDERUNGEN <<<
Internetverbindung zum Aktivieren des Produkts
Minimale Hardware Anforderungen:
1 GHz CPU, 1 GB RAM, etwa 780 MB Festplattenspeicher (abhängig von der Größe der Virendatenbank)
Bildschirmauflösung mehr als 1024x600
Diese Version ist voll kompatibel mit:
Windows 7, Windows 8, 8.1, Windows 10
Mac OS X 10.11, 10.12, 10.13
Android 4.1 bis 8.1
EIN SOFTWAREHERSTELLER KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER GEBRAUCHTEN LIZENZEN, DIE DIE NUTZUNG SEINER AUS DEM INTERNET HERUNTERGELADENEN PROGRAMME ERMÖGLICHEN, NICHT WIDERSETZEN.
Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH):
... Der Handel mit gebrauchter Computersoftware wurde vom obersten rechtssprechenden Organ der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), als rechtsmäßig erklärt. Somit herrscht nun endgültige Klarheit über den Gebrauchthandel mit Software, unbedeutend ob es sich um online übertragene oder auf physischen Datenträgern ausgelieferte Software handelt. ...
Am 17.07.2013 wurde diese Grundsatzentscheidung des EuGH durch den BGH vollumfänglich bestätigt. Das Aufsplitten von Volumenlizenzen unterliegt ebenfalls den Beschlüssen des EuGH.
Dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt, wurde durch die 13 Richter der obersten Kammer bestätigt. Darüber hinaus wurde verfügt, dass Zweiterwerber von online übertragenen Lizenzen die Software direkt beim Hersteller erneut herunterladen dürfen
Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der "vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung", so der EuGH. Damit wurde nicht nur der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 vollständig bestätigt, sondern sogar noch erweitert.
Dieses Urteil des EuGH folgte auf eine Anfrage des BGH, da die Softwarehersteller die gesetzlich nicht eindeutigen Regelungen ausgenutzt haben, um den Handel einzuschränken und die Kunden einzuschüchtern - ungeachtet des Grundsatzes, der den Weiterverkauf von bereits einmal verwendeter Software schon vorher für legal deklarierte.